In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Bundesärztekammer, der AWMF sowie dem FSA-Kodex Fachkreise (§ 20 Abs. 5) werden die finanziellen Unterstützungsleistungen der Industrie offengelegt. Die aufgeführten Unternehmen beteiligen sich im Rahmen eines vertraglich vereinbarten Leistungsaustauschs an den 31. Norddeutschen Gefäßtagen. Die Buchung zusätzlicher Teilnahmetickets stellt keine gesonderte Unterstützungsleistung dar. Die Veröffentlichung der Unternehmensbeteiligungen erfolgt im Sinne größtmöglicher Transparenz gegenüber Teilnehmenden, Öffentlichkeit und Zuwendungsgebenden. Die wissenschaftliche Leitung versichert, dass die Inhalte der Veranstaltung produktneutral gestaltet und die Sponsoren keinen Einfluss auf Themenwahl, Referierende oder Inhalte haben. Die Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und vor Abzug veranstaltungsbezogener Kosten. Die Nennung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Stand 06/2026.